Justiz bündelt, was vor Hamburger Gerichten verhandelt wird: Strafprozesse und Urteile, Zivilverfahren mit Bedeutung über den Einzelfall hinaus, Verwaltungsstreitigkeiten und arbeitsrechtliche Entscheidungen.
Hamburg hat als Stadtstaat einen kompletten Gerichtsaufbau auf engem Raum: Amtsgerichte in den Stadtteilen, das Landgericht Hamburg, das Hanseatische Oberlandesgericht sowie Fachgerichte für Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs- und Finanzsachen. Das Hanseatische OLG ist zudem für bestimmte Staatsschutzverfahren zuständig.
Presserechtlich ist Hamburg bundesweit relevant: Die Pressekammer des Landgerichts gilt als eine der meistangerufenen Instanzen für Äußerungs- und Persönlichkeitsrecht, weshalb viele Medienverfahren hier landen.


