Sonntag, 13. September 2026

Thema

Migration & Integration

Migration und Integration in Hamburg — Zuwanderung, Unterbringung und Teilhabe.


Migration sammelt, was Zuwanderung und Integration in Hamburg betrifft: Unterbringung von Geflüchteten, Asylverfahren und Aufenthaltsfragen, Sprachkurse und Arbeitsmarktzugang sowie Einbürgerung.

Hamburg ist seit jeher eine Zuwanderungsstadt — als Hafen- und Handelsstadt mit entsprechend internationaler Bevölkerung. Rund jede dritte Person in der Stadt hat einen Migrationshintergrund, in einzelnen Stadtteilen deutlich mehr.

Praktisch dominieren zwei Themen: die Unterbringung, bei der die Stadt zwischen Erstaufnahme und Folgeunterkünften steuert und Standorte regelmäßig lokal umstritten sind, sowie der Zugang zu Sprachkursen, Arbeit und Wohnraum als Voraussetzung für Teilhabe.

Was auf dieser Seite steht

  • Unterbringung, Erstaufnahme und Folgeunterkünfte
  • Asylverfahren, Aufenthalt und Einbürgerung
  • Sprachkurse, Ausbildung und Arbeitsmarktzugang
  • Integrationsarbeit in den Stadtteilen

Eckdaten

Zuständig:
Sozialbehörde, Einwohnerzentralamt, fördern & wohnen

Aktuelle Beiträge

Nach Bezirk

Häufige Fragen

Wer ist in Hamburg für die Unterbringung Geflüchteter zuständig?
Die Sozialbehörde in Zusammenarbeit mit dem städtischen Träger fördern & wohnen, der Erstaufnahmeeinrichtungen und Folgeunterkünfte betreibt.
Wo stelle ich in Hamburg einen Einbürgerungsantrag?
Beim Einwohnerzentralamt beziehungsweise der zuständigen Einbürgerungsabteilung. Die Verfahren dauern in der Regel viele Monate; Voraussetzungen sind unter anderem Aufenthaltszeiten, Sprachkenntnisse und Lebensunterhaltssicherung.

Auch zu diesem Thema

Stand: 23. August 2026. Redaktionell gepflegt von der Nadu-Hamburg-Redaktion.