Amtlich sammelt offizielle Mitteilungen der Hamburger Verwaltung: Bekanntmachungen, Auslegungen von Bebauungsplänen, Ausschreibungen, Allgemeinverfügungen und Hinweise mit rechtlicher Wirkung.
Diese Meldungen sind formal andere Texte als Nachrichten: Sie lösen Fristen aus. Die öffentliche Auslegung eines Bebauungsplans etwa eröffnet den Zeitraum, in dem Einwendungen erhoben werden können — läuft er ab, ist die Möglichkeit vertan.
Amtliche Werke sind nach §5 UrhG gemeinfrei, weshalb wir sie wiedergeben und einordnen dürfen. Rechtlich maßgeblich bleibt aber immer die Veröffentlichung im amtlichen Verkündungsorgan, nicht unsere Wiedergabe.
