Bürgerschaft sammelt die Arbeit des Hamburger Parlaments: Debatten und Beschlüsse, Ausschussarbeit, Anfragen an den Senat, Untersuchungsausschüsse und Haushaltsberatungen.
Weil Hamburg Stadtstaat ist, erfüllt die Bürgerschaft eine Doppelrolle: Sie ist Landesparlament und zugleich das, was anderswo der Stadtrat wäre. Gewählt wird alle fünf Jahre, mit einem Wahlrecht, das Wählerinnen und Wählern ungewöhnlich viel Einfluss auf die Personenauswahl gibt — fünf Stimmen für die Landesliste, fünf für den Wahlkreis.
Ein praktisch wichtiges Instrument sind die Schriftlichen Kleinen Anfragen: Abgeordnete fragen den Senat, der binnen acht Tagen antworten muss. Aus diesen Antworten stammt ein Großteil der belastbaren Zahlen über die Stadt.

