Wahlen bündelt alles rund um Abstimmungen in Hamburg: Bürgerschaftswahl und Bezirksversammlungswahlen, Bundestags- und Europawahl sowie Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide.
Hamburgs Wahlrecht ist bundesweit ungewöhnlich personenbezogen. Für Bürgerschaft und Bezirksversammlungen gibt es je fünf Stimmen für Liste und Wahlkreis, die sich auf einzelne Kandidierende verteilen oder häufeln lassen. Das macht Stimmzettel lang und die Auszählung aufwendig, sorgt aber dafür, dass Listenplätze nicht allein entscheiden.
Dazu kommt die direkte Demokratie: Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid sind in Hamburg mehrfach erfolgreich gewesen und haben politische Entscheidungen korrigiert — von der Schulstruktur bis zu Netzrückkäufen.

