Sonntag, 13. September 2026

Thema

Wahlen

Wahlen in Hamburg — Bürgerschaft, Bezirke, Bund und Europa.


Wahlen bündelt alles rund um Abstimmungen in Hamburg: Bürgerschaftswahl und Bezirksversammlungswahlen, Bundestags- und Europawahl sowie Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide.

Hamburgs Wahlrecht ist bundesweit ungewöhnlich personenbezogen. Für Bürgerschaft und Bezirksversammlungen gibt es je fünf Stimmen für Liste und Wahlkreis, die sich auf einzelne Kandidierende verteilen oder häufeln lassen. Das macht Stimmzettel lang und die Auszählung aufwendig, sorgt aber dafür, dass Listenplätze nicht allein entscheiden.

Dazu kommt die direkte Demokratie: Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid sind in Hamburg mehrfach erfolgreich gewesen und haben politische Entscheidungen korrigiert — von der Schulstruktur bis zu Netzrückkäufen.

Was auf dieser Seite steht

  • Bürgerschafts- und Bezirksversammlungswahlen
  • Bundestags- und Europawahl in Hamburg
  • Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid
  • Wahlrecht, Briefwahl und Auszählung

Eckdaten

Bürgerschaft:
alle fünf Jahre
Bezirke:
alle fünf Jahre, mit der Europawahl
Stimmen:
je fünf für Liste und Wahlkreis

Aktuelle Beiträge

Häufige Fragen

Wie viele Stimmen habe ich bei der Bürgerschaftswahl?
Zehn: fünf für die Landesliste und fünf für den Wahlkreis. Sie können auf verschiedene Kandidierende verteilt oder auf eine Person gehäufelt werden.
Wer darf in Hamburg die Bezirksversammlung wählen?
Alle ab 16 Jahren mit Hauptwohnsitz in Hamburg, einschließlich Staatsangehöriger anderer EU-Staaten.
Wie läuft ein Volksentscheid ab?
In drei Stufen: Volksinitiative, dann Volksbegehren mit höherer Unterschriftenhürde, dann der Volksentscheid — meist parallel zu einer Wahl. Ein erfolgreicher Entscheid bindet Senat und Bürgerschaft.

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Stand: 23. August 2026. Redaktionell gepflegt von der Nadu-Hamburg-Redaktion.